Corona: das gilt jetzt in Storkow (Mark)

Die Stadtbibliothek Storkow (Mark) hat seit dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet. Foto: Marcel Gäding
Die Stadtbibliothek Storkow (Mark) hat seit dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet. Foto: Marcel Gäding

Seit acht Wochen ist das öffentliche Leben stark eingeschränkt, um zu verhindern, dass sich das hoch ansteckende Corona-Virus weiter ausbreiten kann. Eine entsprechend erlassene Eindämmungsverordnung regelte umfangreiche Maßnahmen wie die Sperrung von Spielplätzen, die Schließung von Restaurants und das Verbot von Veranstaltungen. Seit wenigen Tagen werden diese Festlegungen gelockert – eine langsame Rückkehr in den Alltag.

Mittlerweile dürfen Parks, Straßen und Grünanlagen wieder ohne triftigen Grund betreten werden, auch ist dort der Aufenthalt unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Restaurants sind ebenso geöffnet wie Hotels und Pensionen, die vom 25. Mai an Gäste begrüßen dürfen. Bücherfreunde dürfen sich ebenfalls freuen: Die Stadtbibliothek Storkow (Mark) bietet ihre Leistungen unter Einschränkungen und bei veränderten Öffnungszeiten seit dem 18. Mai an.

Welche Regelungen aktuell gelten:

Land Brandenburg:

Allgemeines Abstandsgebot: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein Minimum reduziert zu halten. Zwischen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.

Allgemeine Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind weiter untersagt. Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden, zum Beispiel Demonstrationen, kann die zuständige kommunale Versammlungsbehörde Ausnahmen zulassen. Öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks können wieder betreten werden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

Diese Lockerung gilt auch für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich: auch hier können sich jetzt Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts treffen. Grundsätzlich gilt also: Verwandtenbesuche sind eingeschränkt möglich, Feiern mit vielen Gästen, Freunden und Verwandten nicht.

Öffentliche Spielplätze: Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen.

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum wieder öffnen. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen entfallen.

Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Krankenhäuser/ Altenheime: Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohner von Pflegeheimen können Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte vermieden werden.

Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden.

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist weiter untersagt. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos.

Hotels und Pensionen dürfen vom 25. Mai an wieder öffnen. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind erlaubt.

Verbot von Großveranstaltungen: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen), insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art und Versammlungen, bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes bis einschließlich 31. August 2020 verboten.

 

Stadt Storkow (Mark):

Folgende Maßnahmen werden in Storkow (Mark) und den Ortsteilen umgesetzt.

seit 9. bzw. 11. Mai

  • Alle öffentlichen Spielplätze sind wieder zugänglich.
  • Alle Geschäfte haben wieder geöffnet.
  • Der MitMachPark IRRLANDIA hat am 21. Mai unter Einhaltung des Abstandsgebotes und Hygieneregeln geöffnet. Voraussetzung: Zustimmung des Landkreises.
  • Die Jugendclubs bleiben vorerst geschlossen. Die Jugendsozialarbeiter stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Im Alten- und Pflegeheim sind Besuche eingeschränkt möglich. Dafür wurde eine Besucher-Lounge im Innenhof platziert.

 

seit 15. Mai:

  • Gaststätten und Cafés haben geöffnet.
  • Die Campingplätze haben ihren Betrieb aufgenommen.
  • Der Sportbetrieb auf und in Sportanlagen ist weiterhin untersagt. Dies gilt nicht für Sportanlagen unter freiem Himmel. Unsere Sportvereine arbeiten derzeit daran einen kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb zu ermöglichen.

 

ab 21. Mai:

Die Kinder- und Jugendarbeit wird schrittweise geöffnet. Es werden informelle Bildungsangebote und mobile Freizeitformate entwickelt.

ab 25. Mai:

  • Touristische Vermietungen finden wieder statt.
  • Die Öffnung der Tourist-Information ist in Planung ab Pfingsten.

 

Feuerwehr

  • Bei der Freiwilligen Feuerwehr findet vorerst keine Ausbildung statt.
  • Der Stadtausscheid und das Jugendzeltlager werden ins nächste Jahr verschoben. Ob es Ausbildungstage für die großen und kleinen Feuerwehrleute im Herbst geben kann, entscheidet die Stadtverwaltung je nach Lage.

 

Gremien

  • Die Gremien der Stadtverordnetenversammlung im Juni finden statt.
  • Die Ortsbeiräte haben von der Bürgermeisterin die Empfehlung bekommen, bis nach der Sommerpause nicht zu tagen. Die Ortsbeiräte sollten nur tagen, wenn sie wichtige Tagesordnungspunkte haben und dann auch mit Abstandsregeln.
  • Die Ortsbegehungen der Bürgermeisterin werden in den August verschoben.

 

Veranstaltungen

  • Bis 7. Juni finden keine Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Stadt Storkow (Mark) statt. Dazu zählen u.a. die Burg, die Gemeindehäuser, die Feuerwehrgerätehäuser. Wie es mit bereits geplanten Burg-Veranstaltungen weitergeht, lesen Sie auf Seite 16.
  • Das am zweiten Juniwochenende geplante Stadtfest, der Tag der Bundeswehr und die Brandenburger Landpartie in Groß Schauen und Philadelphia wurden abgesagt.
  • Die Storkower Spaßolympiade wird ins nächste Jahr verschoben.
  • Die Trödelmärkte fallen in diesem Jahr aus. Sollte es im Herbst möglich sein, einen Trödelmarkt zu veranstalten, informieren die Veranstalter darüber.
  • Zahlreiche Veranstaltungen auf der Burg wurden verschoben oder abgesagt.
  • Das im August geplante alínæ lumr festival wird im nächsten Jahr vom 13. bis 15. August 2021 stattfinden.

 

Rathaus

  • Alle Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern, sind mit vorheriger Terminvereinbarung beim jeweiligen Mitarbeiter möglich.
  • Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail. Unter Bürgerservice finden Sie die entsprechenden Rufnummern.
  • für Bürger gilt eine Maskenpflicht
  • Telefonische Sprechzeit des Bürgerbüros: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Burg

  • Die Bibliothek ist seit 18. Mai mit verkürzten Öffnungszeiten geöffnet:

Mo, Di, Do: 11-16 Uhr, Fr 11-13 Uhr, u.a. gilt Mundschutz, max. acht Besucher

  • Die Tourist-Information und der Naturraum sind ab 30. Mai täglich von 13 bis 17 Uhr geöffnet.
  • Da die Ausstellung auf der Burg interaktiv ist, wird sie noch nicht geöffnet. Hierfür sind noch weitere Vorkehrungen nötig.
  • Das Burgstübchen wird wahrscheinlich zeitgleich mit der Tourist-Information öffnen.

 

Anfang Juni wird die Lage neu bewertet. Bitte informieren Sie sich auch stets über aktuelle Veränderungen auf der Internetseite der Stadt: www.storkow.de