Baugrundstücke in Storkow: der Blick geht in die Ortsteile

Nicht überall dort, wo es freie Flächen wie hier in Klein Schauen gibt, darf auch automatisch gebaut werden. Ein Flächennutzungsplan soll nun im Detail klären, was geht und was nicht geht. Foto: Marcel Gäding
Nicht überall dort, wo es freie Flächen wie hier in Klein Schauen gibt, darf auch automatisch gebaut werden. Ein Flächennutzungsplan soll nun im Detail klären, was geht und was nicht geht. Foto: Marcel Gäding

Der Zuzug hält an – Baugrundstücke in Storkow sind heiß begehrt. Inzwischen weckt nicht nur das Stadtgebiet das Interesse von künftigen Häuslebauern. Auch die Ortsteile bieten vereinzelt das Potenzial für neue Eigenheime. Wo darf was gebaut werden? Und welche Rahmenbedingungen sind zu erfüllen? Auf diese und weitere Fragen soll ein neuer Flächennutzungsplan Antworten geben.

Wer aufmerksam durch die Storkower Ortsteile fährt, entdeckt neben leer stehenden Wohnhäusern oft auch Baulücken oder wie im Fall von Groß Eichholz städtische Flächen, die brachliegen. Auf den ersten Blick könnten Grundstücke für den Wohnungsbau genutzt werden. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail: Nicht jede ungenutzte Fläche ist potenzielles Bauland. Entscheidend ist unter anderem die Lage der Grundstücke.

Bislang gibt es – mit Ausnahme von Limsdorf – für die Storkower Ortsteile keinen Flächennutzungsplan. Dabei hat ein solches Instrument (siehe Infokasten) viele nützliche Vorteile, die Storkows Bauamtsleiter Christopher Eichwald erläutert: „Er regelt, an welcher Stelle überhaupt gebaut werden darf.“ Kürzlich informierten er und Storkows Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig (SPD) die Ortsvorsteher darüber, dass die Stadt Storkow (Mark) einen Flächennutzungsplan für die Ortsteile erarbeiten lassen will. Bevor es an Details geht, erhofft sich die Stadtverwaltung zunächst ein Stimmungsbild aus den Dörfern. Die Frage ist nämlich, ob überhaupt die Bereitschaft besteht, Zuzug zulassen zu wollen. Jeder Ortsvorsteher erhält eine Übersicht, wo die Stadt Potenzial sieht – um auf der Grundlage mit den Einwohnern zu diskutieren.

Die Stadt verfolgt in erster Linie das Ziel, Planungssicherheit zu schaffen, um Baulücken zu schließen. Angst, dass wie einst in Görsdorf oder Kehrigk Wohnparks auf der grünen Wiese entstehen, muss hingegen niemand haben. „Solche Projekte sind nicht mehr vorgesehen“, stellt der Bauamtsleiter klar. Es gehe um eine punktuelle Verdichtung.

Mit einem Flächennutzungsplan als Grundlage für mögliche Bebauungspläne gebe es übergeordnete Rahmenbedingungen. Im Klartext: Das Papier regelt grob, was geht und was nicht geht. „Er stellt auch eine gewisse Rechtssicherheit dar und bietet sogar eine Schutzfunktion“, sagt Christopher Eichwald.

Auch auf Stadtebene wird ein gesamtstädtischer Flächennutzungsplan zwischen Verwaltung und Stadtverordneten diskutiert und soll in den kommenden Sitzungen weiter vertieft werden. Allerdings ist der Zeitpunkt unklar. Die Erstellung kostet einen mittleren sechsstelligen Betrag, der nur mit Fördermitteln zu stemmen wäre. „Außerdem braucht ein solcher Flächennutzungsplan viel Vorbereitung, denn jeder Zipfel wird begutachtet“, sagt der Bauamtsleiter. Vielleicht könnte es Ende des Jahres einen Aufstellungsbeschluss der Stadtverordneten geben – also eine Festlegung dazu, dass es den FNP geben soll. Anschließend vergehen rund fünf Jahre, bis erste Ergebnisse vorliegen und der Entwurf des Flächennutzungsplanes beim Landkreis eingereicht werden kann. (gäd.)

Hintergrund: Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch (§5) ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan. Er wird für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt und enthält Aussagen darüber, für welche städtebauliche Entwicklung die Flächen genutzt werden sollen. Konkret regelt ein FNP verbindlich Bauflächen, Baugebiete und bauliche Nutzung.

Ein FNP legt fest, wofür Flächen genutzt werden können: Allgemeinwohl, Einzelhandel, Sport, Freizeit, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe, Einrichtungen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, Versorgungsanlagen, Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten, etc. An der Erstellung eines Flächennutzungsplanes müssen Behörden und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Genehmigt wird der FNP vom Landkreis.