Parkplätze sind meistens in Innenstädten ein Thema – zu wenig, zu teuer, zu häufig kontrolliert. In Storkow wurde es in der vergangenen Zeit allerdings in vielen Ortsteilen diskutiert. Parken auf dem Grünstreifen ist nicht erlaubt, zahlreiche Knöllchen wurden verteilt – zum Ärger der Autofahrer.
Das ließ auch den Stadtverordneten Matthias Bradtke (Fraktion SPD/Linke) aufhorchen: Zahlreiche Beschwerden bis hin zu wütendem Unverständnis haben ihn erreicht. „Ich konnte kaum mehr auf ein Dorffest gehen ohne auf das Thema angesprochen zu werden“, sagt er. Ein Bekannter habe einmal abends um 17 Uhr ein Knöllchen bekommen und ihm morgens um 5 Uhr geschickt, berichtet er. „Dass der Parkraum in der City kontrolliert wird, ist logisch“, findet er. „Aber auf den Dörfern muss das doch nicht sein, wo ein parkendes Auto niemanden behindert.“
Grünstreifen, so argumentiert die Verwaltung mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung, dienten u.a. der Aufnahme von Regenwasser und somit dem Schutz vor Überflutung. Durch das ständige Parken auf dem Grünstreifen werde der Boden verdichtet, was die Wasseraufnahmefähigkeit beeinträchtige. Die Notwendigkeit des Schutzes der Grünflächen hat der Gesetzgeber erkannt. Deshalb ist das Parken auf Grünstreifen grundsätzlich verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist. Stattdessen müssen Autos auf der Straße parken.
Matthias Bradtke versteht es selbst nicht so recht. Vor Friedhöfen oder Dorfgemeinschaftshäusern, wo sich Menschen zu Trauerfeiern oder runden Geburtstagen gern versammeln, darf ebenso wenig auf dem Grünstreifen geparkt werden. Doch viele Friedhöfe haben keine Parkplätze. „Und wenn man sich, wie vorgeschrieben, auf die Straße stellt, kommt irgendwann keiner mehr durch“, argumentiert er.
Seine Bitte an die Verwaltung, verstärkt in der City, vor Kitas oder in Kurven die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu kontrollieren und nicht so sehr auf den Dörfern, stieß im Rathaus auf Ablehnung. „Von einer internen Verwaltungsvorschrift, ob Gesetze anzuwenden sind, kann nur abgeraten werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung. „Dies kommt einer Verwaltungswillkür gleich. Gesetze gelten für alle.“
Weil ihm die Beschwerden aus der Bevölkerung irgendwann zu viel wurden, hatte Matthias Bradtke im vergangenen Jahr einen Beschluss auf den Weg gebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, geeignete Parkflächen in den Ortsteilen festzulegen und einen Antrag auf Ausschilderung an das Straßenverkehrsamt bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dabei dürfen weder das Ortsbild noch die Entwässerung beeinträchtigt werden. Ebenso müssen naturschutz- und wasserrechtliche Vorgaben beachtet werden. Die Flächen sollten zudem im kommunalen Eigentum sein.
Dass daraus nun so eine große Aufgabe, verbunden mit Kosten, geworden ist, sei nicht unbedingt zielführend, findet der Stadtverordnete. Die Debatte habe sich nun aber beruhigt, schätzt er ein. Nachdem nun fast alle Ortsbeiräte entsprechende Flächen benannt haben, erstellt die Stadtverwaltung einen Plan zur Umsetzung. Dabei sollen jene Gemeinden zuerst an der Reihe sein, wo der Bedarf am höchsten und die Genehmigungsfähigkeit am klarsten ist.
Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel für Pflegedienste, sind in kommunaler Zuständigkeit nicht möglich, teilt die Stadtverwaltung mit. Dies könnte das Straßenverkehrsamt regeln. Auch der generelle Wunsch, wenigstens vor dem eigenen Grundstück auf Grünflächen parken zu dürfen, sei nicht erfüllbar. Die Straßenverkehrsordnung könne nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, so die Verwaltung.
Dörthe Ziemer
Das Parken ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung geregelt.


