Die Schulen im Landkreis Oder-Spree öffnen wieder: Weil die Corona-Inzidenzzahlen weiter sinken, kehren die Bildungseinrichtungen nun ab kommender Woche stufenweise zum Präsenzunterricht zurück.
Wie der Landkreis Oder-Spree am Mittwoch mitteilte, lag die Inzidenz zuletzt bei 34,7 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner. Daher kehren zunächst am 31. Mai alle Grundschüler*innen in ihre Klassen zurück. Eine Woche später, am 7. Juni, können auch wieder alle übrigen Schüler*innen im Klassenverband unterrichtet werden. „Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen“, erklärte der Landkreis.
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche – bleibt nach Darstellung des Bildungsministeriums bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.
An Tagen mit Präsenzunterricht können alle Schülerinnen und Schüler – wie bisher – den Hort besuchen. Dies bedeutet für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen ab 31. Mai vollständiger Präsenzunterricht an den Grund- und Förderschulen erteilt wird, dass dort die Horte wieder geöffnet sind. Für die Sommerferien hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass der Hortbetrieb in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit niedrigen Infektionszahlen Hort als sogenannter Ferienhort stattfinden kann. Dies bedeutet, es kommt für eine Teilnahme am Ferienhort nicht darauf an, ob für die Kinder eine Notbetreuung bewilligt wurde.
Wandertage und Exkursionen können von Schulen und Kitas durchgeführt werden. Im Hinblick auf die fallenden Inzidenzwerte und die Tatsache, dass Schulen teilweise traditionell in den letzten Wochen vor dem Ende des Schuljahres Wandertage durchführen und außerschulische Lernorte besuchen wollen, ist diese Ausnahme sachgerecht. Die Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten bleibt gemäß Eindämmungsverordnung untersagt (für die Laufzeit der jeweils aktuellen Eindämmungsverordnung). (mbg)