Erstmals in der Geschichte der Stadt Storkow (Mark) haben die Bürger*innen die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, für welche Projekte Geld ausgegeben wird. Bis zum 30. Juni nimmt die Verwaltung Vorschläge entgegen. Allerdings werden nur Ideen mit der größten Zustimmung der Bevölkerung umgesetzt.
Bequeme Parkbänke in der Dorfmitte, ein neuer Anstrich fürs Buswartehäuschen oder ein Klassikkonzert für Senioren: Ab sofort sammelt die Storkower Stadtverwaltung Ideen und Vorschläge von Bürger*innen, wofür ab dem kommenden Jahr Geld ausgegeben werden soll. Für das „Bürgerbudget Storkow“ haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV) eine jährliche Summe von 20.000 Euro eingeplant.
„Die Idee für ein Bürgerbudget gibt es schon sehr lange“, sagt Storkows Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig (SPD). Ein entsprechender Antrag der Linken fand schließlich in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit (wir berichteten). Daraufhin gründete sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und Mitgliedern der in der SVV vertretenen Parteien. Alle Überlegungen und Ideen zur Umsetzung eines Bürgerbudgets wurden schließlich von Christin Ambrosch in einem Konzept zusammengefasst. Die Sachbearbeiterin ist seit Sommer vergangenen Jahres in der Kämmerei der Stadt tätig und begleitet das Thema Bürgerbudget fachlich.
Grundlage für das Bürgerbudget ist eine Richtlinie. Demnach stehen ab 2022 pro Haushaltsjahr bis zu 20.000 Euro für Projekte bereit. Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres können Bürger*innen Vorschläge einreichen, wofür Geld ausgegeben werden soll (siehe Infokasten). Das Spektrum dabei ist weit gefächert.
Im Grunde genommen werden Vorhaben finanziert, die nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören. Aber: Es werden nur Projekte berücksichtigt, die auch in die Zuständigkeit der Stadt Storkow (Mark) fallen und deren Kosten vertretbar sind. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben aus den Bereichen Senioren, Kultur, Sport, Kinder und Jugend, Klima- und Umweltschutz, Natur- und Landschaftspflege, Tourismus, Wirtschaft, Stadtplanung, Heimat- oder Kulturpflege.
„Wir wollen mit dem Bürgerbudget die Storkower*innen in Entscheidungen einbinden, dadurch bürgerfreundlicher und transparenter werden“, sagt Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig. Und Kämmerin Bettina Pukall ergänzt, dass man sich Vorschläge erhoffe, die die Stadtverwaltung vielleicht nicht unbedingt gleich auf dem Schirm hat.
Vorschläge können von Privatpersonen und Institutionen gleichermaßen eingereicht werden. Allerdings ist es damit nicht getan: Alle Anträge werden von der Arbeitsgruppe „Bürgerbudget“ auf Zulässigkeit geprüft und dann zur Abstimmung gestellt. Ab 1. September veröffentlicht die Stadtverwaltung zunächst online die Projekte. Wer in Storkow (Mark) lebt und das 16. Lebensjahr vollendet hat, gilt als stimmberechtigt und kann bis 30. September abstimmen. Die Vorschläge mit den meisten Punkten werden umgesetzt. Über Alternativen zur Onlineabstimmung informiert zudem ein Flyer, der in den kommenden Tagen an alle erreichbaren Haushalte verteilt wird.
Doch was machen vor allem die kleineren Ortsteile von Storkow (Mark), die nur über einige Hundert Einwohner*innen verfügen? „Die müssen um ausreichend Stimmen werben“, sagt Christin Ambrosch. Das kann durchaus funktionieren, wie es beispielsweise in Eberswalde (Landkreis Barnim) der Fall ist. „Dort gibt es einen Ortsteil, der immer wieder ausreichend Stimmen für seine Projekte erhält, weil die Initiatoren von Haustür zu Haustür gehen.“ (gäd.)
Bürgerbudget Storkow (Mark): so funktioniert es
Vorschlag unterbreiten: Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Storkow (Mark), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen und über die Vorschläge abzustimmen. Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und eine Kontaktmöglichkeit anzugeben. Für eine genaue Prüfung sind detaillierte Angaben zum Vorschlag, eine Kostenschätzung, der Titel der Maßnahme sowie, wenn möglich, ein konkreter Standort anzugeben. Jeder Vorschlagsberechtigte kann einen oder mehrere Vorschläge abgeben. Die Vorschläge können über einen Vorschlagsvordruck oder formlos schriftlich, per E-Mail, postalisch oder durch Direktabgabe in der Stadtverwaltung Storkow (Mark) eingereicht werden. Stichtag für Vorschläge: 30. Juni.
Abstimmung: Die eingereichten, gültigen und zur Wahl stehenden Vorschläge werden ab dem 1. September bis 30. September eines jeden Jahres mit Stellungnahme zur Abstimmung für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Storkow (Mark), die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Die Abstimmung erfolgt über das Online-Abstimmungsverfahren auf der Internetseite der Stadt sowie schriftlich in der Stadtverwaltung Storkow (Mark) und auf Antrag per Briefabstimmung.
Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist. Entfallen mehrere Vorschläge auf einen Begünstigten, kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden. Reicht das übrige Budget zur Begünstigung eines Vorschlags nicht aus, wird der Vorschlag mit dem nächst höherem Abstimmungsergebnis, dessen vorgeschlagener Betrag das Budget nicht übersteigt, begünstigt. Vorschläge, die aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht berücksichtigt werden konnten, können im folgenden Bürgerbudget wieder eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Bürgerbudget Storkow (Mark) gibt es im Internet unter www.buergerbudget.storkow.de sowie unter Tel. 033678 68446.