Corona: worauf Sie ab heute in Storkow (Mark) achten müssen

Seit dem heutigen Montag verschärft das Land Brandenburg die Maßnahmen, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 einzudämmen. Storkowplus.de hat die wichtigsten Punkte, die im Land, aber auch in der Stadt Storkow (Mark) bis zunächst 30. November gelten, zusammengefasst.

Corona: das gilt jetzt im Land Brandenburg

Abstands- und Hygieneregeln: Grundsätzlich gilt zwischen zwei Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Keinen Abstand halten müssen Ehe- und Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht, in der Kindertagesbetreuung sowie in Schulen. Ausgenommen sind Lehrer und sonstiges Schulpersonal. Außerdem gilt der Mindestabstand nicht in Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, wenn dort in festen Gruppen unterrichtet wird.

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur Angehörige des eigenen Haushalts mit Personen eines weiteren Haushalts treffen, allerdings nicht mehr als zehn Personen. Ausgenommen von der Regelung sind begleitete Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung.

Versammlungen: Wer Veranstaltungen unter freiem Himmel umsetzt, muss ein individuelles Hygienekonzept erstellen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass zwischen den Teilnehmern das Abstandsgebot eingehalten wird, dass diese eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dass der Zutritt und der Aufenthalt gesteuert werden. Finden Veranstaltungen in geschlossenen Räumen statt, muss dort regelmäßig gelüftet werden. Die Versammlungsbehörde kann Veranstaltungen zudem verbieten oder einschränken. In Kirchen oder Synagogen müssen zusätzlich die Personendaten der Teilnehmer erfasst werden. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als zehn Personen sind untersagt. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter werden unter freiem Himmel auf 100 zeitgleich anwesende Personen beschränkt; in geschlossenen Räumen auf 50.

Einzelhandel: Dort gilt das Abstandsgebot. Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche ist der Aufenthalt von einer Person gestattet. Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend. Das Personal ist davon befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat.

Körpernahe Dienstleistungen: Diese sind untersagt. Ausnahmen bilden Friseure oder Dienstleister der Gesundheitsbereiche, die Behandlungen erbringen, die nicht rein kosmetischen Zwecken dienen.

Gastronomie: Gaststätten sind geschlossen. Allerdings dürfen Speisen und Getränke im Rahmen eines Außer-Haus-Verkaufs oder eines Lieferdienstes angeboten werden. Geöffnet bleiben dürfen Kantinen, Rastanlagen und Autohöfe. Dort gelten die Abstands- und Hygieneregeln.

Tourismus: Hotels, Pensionen, private und gewerbliche Zimmervermieter bzw. Ferienwohnungsanbieter oder Campingplätze dürfen keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergen. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt.

Sport: Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen. Die Regelung gilt nicht für Individualsport und auf Sportanlagen, auf denen allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes trainiert wird. Ausgenommen sind auch der Schulsport und der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlern.

Spielplätze: Spielplätze dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Begleitung von Erwachsenen benutzt werden.

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime: Besuche sind zulässig, allerdings muss der Zutritt gesteuert werden. Unnötige körperliche Kontakte zwischen Besuchern und Besuchten soll vermieten werden. Außerdem müssen Besucher ihre Personendaten hinterlassen. Während des Besuchs ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Busse und Bahnen: In Fahrzeugen, aber auch in Wartebereichen und Haltestellen ist eine Mund-Nase-Bedeckung Pflicht.

Schulen: In Schulgebäuden ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schüler der gymnasialen Oberstufen und an Oberstufenzentren Pflicht. Ausgenommen ist der Sportunterricht. Schüler ab dem fünften Lebensjahr sowie das Personal an Schulen müssen die Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Unterrichts tragen.

Horteinrichtungen: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote. Die Tragepflicht gilt nicht für das Personal einschließlich der Leitung in den Personalaufenthaltsräumen und Büros.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Personenaufzüge: Es besteht die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sofern sich Beschäftigte und Besucher nicht an einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Aufzügen muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Geschlossen bleiben landesweit Clubs, Diskos, Bordelle, Swingerclubs, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Museen, Ausstellungshäuser, Tierparks, Schwimm- und Freizeitbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Solarien und Freizeitparks.

Bußgeldtatbestände: Ordnungswidrigkeiten werden bis zu 25.000 Euro geahndet. Halten sich beispielsweise mehr Personen als zulässig im öffentlichen Raum auf, zahlt jede Person zwischen 50 und 250 Euro. Der gleiche Rahmen gilt, wenn gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen wird. Öffnen Gaststätten, werden zwischen 1.000 und 10.000 Euro Bußgeld erhoben. Wer Personen zu touristischen Zwecken beherbergt, zahlt zwischen 250 und 10.000 Euro. Wer beispielsweise ein Volksfest oder einen Jahrmarkt betreibt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 10.000 Euro rechnen.  

Corona: das gilt jetzt in der Stadt Storkow (Mark)

Der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ unter Leitung von Storkows Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig (SPD) hat vergangene Woche eine Reihe von Festlegungen getroffen, die im Rahmen einer für Montag (2. November) anberaumten Sitzung gegebenenfalls noch einmal konkretisiert werden.

Diese Einrichtungen bleiben bis vorerst 30. November geschlossen: Burg, Gemeindehäuser, Sporthallen und Sportplätze (Ausnahme: Schulsport, Hort, Kitas), Jugendclubs, Haus der Begegnung, Familienzentrum, Rathaus (Zutritt nur mit Termin).

Weitere Festlegungen:

Trauungen finden nur noch im Rathaus statt.

Alle Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren, darunter Versammlungen und Dienstveranstaltungen, werden untersagt.

Abgesagt werden für November und Dezember alle Veranstaltungen, darunter „Storkow leuchtet“, die Burgweihnacht, etc.

Die Gremien der Stadt tagen weiterhin auf der Burg, ebenso tagen die Ortsbeiräte.

Corona im Landkreis Oder-Spree: die Lage spitzt sich zu

Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen im Landkreis Oder-Spree hat sich im Laufe des Sonnabends um 28 erhöht. Kumuliert liegt die Zahl der registrierten positiven Fälle jetzt bei 531. Bisher gelten 342 Personen als geheilt, aber es sind im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus auch acht Todesfälle zu beklagen. Somit gibt es derzeit 181 aktive Fälle. Für 442 Personen hat das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet (Stand 31. Oktober 2020, 23:59 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, liegt in Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bei 57,05 (Stand 2. November, 8.30 Uhr). Inzwischen nimmt die Zahl der Infektionen im zweistelligen Bereich zu.

Weitere Informationen im Internet:

Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis Oder-Spree

Nachrichten zur Coronalage in Storkow (Mark)

Aktuelle Fallzahlen in Brandenburg

Die neue Eindämmungsverordnung für Brandenburg