Die gut 250 aktiven Kameradinnen und Kameraden der 14 Freiwilligen Feuerwehren in Storkow (Mark) erhalten mehr Geld. Mehrheitlich beschlossen die Stadtverordneten die „Satzung über die Gewährleistung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Storkow (Mark)“. Sie tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Ob technische Hilfe nach einem Verkehrsunfall, Rettung von Personen, Bergen von Fahrzeugen oder die Brandbekämpfung: Auf die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ist Verlass. Für ihren Einsatz erhalten die ehrenamtlichen Retter je nach Einsatz beziehungsweise Funktion eine monatliche Aufwandsentschädigung. Im Vergleich zu anderen Kommunen fiel diese aber in der Vergangenheit recht niedrig aus.
Das wird nun geändert. „Die Stadtverwaltung hat die Aufwandsentschädigungssatzung bearbeitet“, sagt Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig (SPD). Der Entwurf orientiere sich an Höchstbeiträgen. „Damit wollen wir die Feuerwehrkameraden*innen nicht einmalig, sondern langfristig wertschätzen.“ Die neue Satzung sei mit der Feuerwehr gemeinsam erarbeitet, mit der Stadtwehrführung abgestimmt, in allen Ausschüssen diskutiert und dort einstimmig beschlossen worden, erklärt die Rathaus-Chefin.
Der neuen Aufwandsentschädigungssatzung zufolge erhalten der Stadtwehrführer 250 Euro monatlich, sein Stellvertreter 150 Euro monatlich, Ortswehrführer 85 Euro und Löschgruppenführer 65 Euro. Alle Einsatzkräfte bekommen im Monat je nach Funktion zwischen 25 Euro und 35 Euro. Voraussetzung ist, dass sie an den monatlichen Ausbildungen, Dienstberatungen oder an mindestens einem Einsatz im Monat teilnehmen. Die genauen Sätze der Aufwandsentschädigungen finden Sie auch im Amtsblatt der Stadt Storkow (Mark) vom 21. Mai 2021.
Beschlossen wurde zudem von der Stadtverordnetenversammlung, dass jeder aktiven Einsatzkraft eine Coronaprämie in Höhe von 100 Euro gezahlt wird. Bereits seit 2019 wird den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten zudem vom Land Brandenburg eine sogenannte Retterprämie gezahlt, die mindestens 200 Euro pro Jahr beträgt. (gäd.)