Storkow hat die Wahl

Es ist in der Stadt und den Ortsteilen nicht zu übersehen: In wenigen Wochen stehen Wahlen an. Einerseits wird das Europäische Parlament neu gewählt. Zum anderen stehen die Sitze im Kreistag des Landkreises Oder-Spree zur Disposition. Außerdem haben die Storkowerinnen und Storkower die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung sowie der 14 Ortsbeiräte zu entscheiden.

Allein für die Stadtverordnetenversammlung treten 61 Kandidatinnen und Kandidaten an. Für die Mitarbeit in den Ortsbeiräten hat der Wahlausschuss der Stadt Storkow (Mark) 54 Männer und Frauen zur Wahl zugelassen. Im Rathaus laufen die Vorbereitungen für die Wahlen am 26. Mai auf Hochtouren. Wichtige Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt, das diesem Lokalanzeiger beiliegt. Darüber hinaus haben wir für die Leserinnen und Leser die wichtigsten Fragen rund um das Thema Wahlen 2019 zusammengestellt.

Wann wird gewählt?

Am 26. Mai 2019 von 8 bis 18 Uhr.

Wie kann ich wählen?

Persönlich im jeweiligen Wahllokal oder per Briefwahl. Briefwahlunterlagen können vom 6. bis zum 26. Mai, 15 Uhr, angefordert beziehungsweise im Bürgerbüro der Stadt abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag, welcher der Wahlbenachrichtigungskarte beigefügt ist.

Was beziehungsweise wer wird gewählt und für wie lange?

Zur Wahl stehen die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Kreistages des Landeskreises Oder-Spree, der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiräte. Gewählt werden die Volksvertretungen für die Dauer von fünf Jahren.

Wie viele Stimmen habe ich? Wie viele Kreuze kann oder muss ich machen?

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme. Bei der Kommunalwahl (Kreistag, Stadtverordnete, Ortsbeiräte) hat jeder Wähler bzw. jede Wählerin drei Stimmen, also pro Stimmzettel drei Stimmen. Diese kann er oder sie einem einzigen Bewerber oder einer einzigen Liste geben. Das nennt man kumulieren, was so viel heißt wie „anhäufen“ oder „ansammeln“.

Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidaten einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Man spricht dann von panaschieren, was in diesem Fall „mischen“ bedeutet. Aber Achtung: Bei mehr als drei Kreuzen ist allerdings der ganze Stimmzettel ungültig.

Wer wählt bzw. darf wählen gehen?

Das Europäische Parlament dürfen all jene wählen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anders ist dies bei der Kommunalwahl: Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt?

Die 7.861 Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis zum 5. Mai.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und ein gültiges Ausweisdokument mit.

Weitere Informationen zum Thema Kommunalwahl 2019 finden Sie auf der Internetseite der Stadt Storkow (Mark): https://www.storkow-mark.de/seite/386260/wahlen-2019.html