Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel stellen sich viele Storkowerinnen und Storkower die Frage, was erlaubt ist. Wir haben noch einmal die wichtigsten Punkte auf der Grundlage der Veröffentlichungen der Landesregierung für Sie zusammengetragen.
Grundsätzlich sind nach wie vor die Abstandsregeln einzuhalten, auch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist an vielen Orten vorgeschrieben.
Private Zusammenkünfte: Es dürfen sich Personen des eigenen Haushaltes sowie eines weiteren Haushaltes treffen. Allerdings ist die Zahl der Personen auf maximal fünf beschränkt (ausgenommen: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Das gilt für Treffen im eigenen Wohnraum, Garten, in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember (Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) sind mehr Kontakte im engsten Familienkreis möglich. In diesem Zeitraum sind private Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte erlaubt (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen Haushalten).
Ausgangssperre: In der Zeit von 22 bis 5 Uhr darf der öffentliche Raum nur mit einem triftigen Grund betreten werden. Beispiel: Nach 22 Uhr darf man nicht mehr draußen joggen oder spazieren gehen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Gelockert werden diese Ausgangsbeschränkungen Heiligabend und Silvester. In den Nächten zwischen dem 24. und 25. Dezember sowie 31. Dezember und 1. Januar ist der Aufenthalt im Freien bis 2 Uhr gestattet.
Silvester: Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg gar nicht verkauft werden. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Wege einer Allgemeinverfügung die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2020/2021 auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann. Wer unbedingt Feuerwerk aus dem Vorjahr abschießen will, sollte dies von seinem privaten Grundstück aus machen. Aktuell hat der Landkreis Oder-Spree allerdings keine Allgemeinverfügung erlassen, die das Verwenden von Pyrotechnik in der Öffentlichkeit untersagt.
Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist bis einschließlich 10. Januar 2021 in der Öffentlichkeit untersagt. Heißt im Klartext: Wer auf das neue Jahr anstoßen will, macht dies auf dem eigenen Grundstück oder bei sich zu Hause in den eigenen vier Wänden. (mbg)
Stand: 22. Dezember 2020