Der Landkreis Oder-Spree hat die Tötung von 9.500 Pekingenten im Storkower Ortsteil Philadelphia veranlasst. Im Bestand eines Geflügelzüchters war zuvor am Sonnabend im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen das gefährliche, hochansteckende H5N8-Virus festgestellt worden. Von den seitens der Behörden angeordneten Maßnahmen sind fast alle Storkower Ortsteile und umliegende Gemeinden betroffen. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag!
Es ist der erste nachgewiesene Fall von Geflügelpest in einem Haustierbestand im Landkreis Oder-Spree. „Im Rahmen von Eigenkontrolluntersuchungen des Tierhalters zur Abklärung von Verlustursachen wurde der Verdacht auf aviäres Influenzavirus ermittelt, der in den amtlichen Beprobungen des kreislichen Veterinär- und Lebensmittelamtes (VLÜA) durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) differenziert bestätigt wurde“, teilte ein Sprecher der Kreisverwaltung am Montag mit.
Insgesamt mussten 9.500 Pekingenten tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden, erklärte die Verwaltung. Die betroffenen drei Ställe seien zu reinigen und zu desinfizieren. Um das betroffene Objekt wurde ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern ausgewiesen; innerhalb von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet. Im Sperrbezirk muss das Geflügel in den Stall, Jagd auf Federwild ist verboten. Im Beobachtungsgebiet ist nur die Jagd auf Federwild verboten. Erkennbar sind die betroffenen Regionen an entsprechenden Warnschildern.
In den Sperrgebieten haben alle Tierhalten dem Veterinäramt des Landkreises unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln, Futtermittel dürfen nicht aus einem solchen Bestand verbracht werden.
Im Beobachtungsgebiet haben Tierhalter der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. (mbg/los)
Zum Sperrbezirk gehören
- Görsdorf b. Storkow
- Klein Schauen
- Kummersdorf
- Philadelphia
- Groß Schauen
- Wochowsee
- Teile der Gemarkung Storkow
- Teile der Gemarkung Rieplos
- Teile der Gemarkung Bugk
- Teile der Gemarkung Selchow
Zum Beobachtungsgebiet gehören:
- Hartmannsdorf
- Spreenhagen
- Alt Stahnsdorf
- Markgrafpieske
- Lebbin
- Kolpin
- Rauen
- Reichenwalde
- Bad Saarow-Pieskow
- Dahmsdorf
- Schwerin
- Groß Eichholz
- Kehrigk
- Limsdorf
- Wendisch-Rietz
- Teile der Gemarkung Storkow
- Teile der Gemarkung Rieplos
- Teile der Gemarkung Bugk
- Teile der Gemarkung Selchow
Hintergrund: Vogelgrippe
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Einige aviäre Influenzaviren verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Einige der aviären Influenzaviren können auch auf andere Haustiere und auf den Menschen übertragen werden und dort schwere bis tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.