Das vergangene Jahr sorgte für zahlreiche Niederschläge. An manchen Tagen regnete es so heftig, dass sich sogar kleine Seen bildeten. Während das Regenwasser in der Storkower Kernstadt in der Regel über Abwasserkanäle abfließen kann, sieht das in den Ortsteilen anders aus. Und so mancher Grundstückseigentümer wird durchaus kreativ, um die Regenmengen von seinem Anwesen fernzuhalten.
Die Bilder aus dem Sommer 2020 sind noch präsent: Damals regnete es am 13. Juni so stark, dass das Regenwasser an der Ecke Reichenwalder Straße und Heinrich-Heine-Straße nicht mehr über die Kanalisation abfließen konnte. Das sorgte für vollgelaufene Keller und einen mehrstündigen Feuerwehreinsatz. Kritisch wird es auch schon mal am Meisenweg oder im Bereich Schützenplatz, teilt die Stadtverwaltung Storkow (Mark) mit. Weniger Probleme gibt es hingegen in der Innenstadt.
Solche Ereignisse sind zwar noch selten. Doch Experten gehen davon aus, dass es immer öfter Starkregen geben wird. In der Kernstadt von Storkow (Mark) sind zahlreiche Straßen an Regenwasserkanäle angeschlossen. Dort wird der Niederschlag gesammelt und so abgeleitet, dass es (in der Regel) nicht zu Überschwemmungen kommt. Anders sieht das in den Ortsteilen aus: Das anfallende Regenwasser sammelt sich zumeist in Gräben, wo es versickern kann.
Doch was passiert mit dem Regenwasser auf Privatgrundstücken? Der Gesetzgeber hat dafür klare Vorgaben: Jeder Eigentümer hat Sorge dafür zu tragen, dass der Niederschlag auf seinem Grundstück entsorgt wird (siehe Infokasten). Doch in einigen wenigen Fällen haben Kontrollen des Storkower Bauamtes ergeben, dass gegen diese verbindlichen Vorgaben schon mal verstoßen wird. So gelangte jahrelang das Regenwasser von Grundstücken im Ortskern von Limsdorf auf öffentliches Straßenland – und sorgte regelmäßig für große Pfützen rund um das Feuerwehr- und Gemeindezentrum in der Dorfmitte. „Dauerhaft führt dies zu baulichen Schäden am Gebäude“, sagt Bauamtsleiter Christopher Eichwald. Seine Behörde reagierte inzwischen und stellte bei Überprüfungen in Limsdorf sowie weiteren Ortsteilen Verstöße fest. Sechs Eigentümer waren der Ansicht, das Regenwasser über Rinnen außerhalb ihrer Grundstücke zu leiten. „In diesen Fällen wurden die Eigentümer angeschrieben und erhielten eine Rückbauverfügung“, sagt der Bauamtsleiter. Heißt im Klartext: Alle Regenrinnen und Rohre, die dazu dienen, das Regenwasser vom Grundstück abzuleiten, müssen verschwinden.
Um den Abfluss des Regenwassers zu optimieren, werden weitere bauliche Maßnahmen insbesondere in der Innenstadt vorgenommen. Das geht aus dem gerade aktualisierten „Regenwasserkonzept“ hervor, das den Stadtverordneten alle fünf Jahre in überarbeiteter Form vorgelegt werden muss. (mbg)
Regenwasser: die Rechtslage
Die Entsorgung von Niederschlagswasser ist im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) unter § 52 geregelt. Darin heißt es:
„Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks müssen ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt.“