Am Strand von Karlslust gibt es klare Regeln: Auf der Seepromenade ist das Radfahren verboten. Doch daran halten sich nur wenige. Die Folge sind teilweise schwere Unfälle. Ordnungsamt und Polizei gehen daher gemeinsam gegen die Verkehrssünder vor.
Birgit Brandner hat noch einmal Glück gehabt. Ahnungslos fährt sie mit ihrem Fahrrad, begleitet von ihrem Hund an der Seite, über die Seepromenade, als sie von Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Polizei angehalten wird. Hauptkommissar Andreas Grothe bittet die Dame, vom Fahrrad abzusteigen und macht sie auf ihr Vergehen aufmerksam: „Auf der Seepromenade ist in Höhe des Strandes das Radfahren verboten“, belehrt sie der Polizist und bittet Frau Brandner zugleich um ihre Personalien. Während seine Kollegen die Angaben überprüfen, erklärt Grothe der Radfahrerin den Ernst der Lage. „Hier kommt es immer wieder zu Unfällen mit Badegästen“, sagt der Revierpolizist in ruhigem Ton. Birgit Brandner zeigt sich einsichtig, gesteht ihren Fehler ein und findet sogar, „dass es gut ist, dass die Polizei stärker am Strand von Karlslust aktiv ist“. Die Polizei belässt es an diesem Tag mit einer mündlichen Verwarnung. „Bei einem weiteren Verstoß sind aber 15 Euro Bußgeld fällig“, erklärt Andreas Grothe.
Viele Monate lang registrieren die Mitarbeiter des Storkower Ordnungsamtes bereits immer wieder Beschwerden von Badegästen, die den Strand in Karlslust nutzen. Am Ufer führt auch die Seepromenade entlang, auf der das Radfahren untersagt ist. Doch das Verbot interessiert nur wenige Radfahrer. Sie ignorieren die roten Warnschilder und umfahren die Absperrung auf der Seepromenade einfach.
Allein in diesem Jahr gab es drei schwere Unfälle mit Kindern, die von Radfahrern erfasst und verletzt wurden, berichtet das Ordnungsamt. In einem Fall musste sogar ein Rettungshubschrauber angefordert werden. Für die Stadt war klar, dass reine Verbotsschilder kaum ihren Zweck erfüllen. Gemeinsam mit der Polizei wurde daher eine Schwerpunktkontrolle organisiert.
Zusammen mit Kollegen aus der Polizeiinspektion Fürstenwalde hielten die beiden Revierpolizisten Andreas Grothe und Andreas Frommholz kürzlich in nur einer Stunde vier Radfahrer an, die das Verbotsschild missachteten. Alle erhielten eine mündliche Verwarnung „im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens“, wie Andreas Grothe sagt. Und alle vier zeigten sich einsichtig, dass sie wissentlich etwas falsch gemacht haben. (gäd.)