Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weiter rasant – nun verschärft der Landkreis Oder-Spree seine Schutzmaßnahmen. Heute hat der Landrat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Schulen: Es gilt eine Maskenpflicht für Schüler ab der ersten Klasse, Lehrkräfte, Personal und Besucher von Schulen – in Klassenräumen, auf Fluren und auf dem Schulhof. Sportunterricht in Hallen sowie Schwimmunterricht sind untersagt.
Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser: Patienten und Bewohner dürfen nur noch von einer Person für höchstens eine Stunde pro Tag Besuch empfangen.
Bestattungen: Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Zum engsten Familienkreis gehören Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegeeltern, Adoptiveltern und Großeltern sowie eine die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Bei Bestattungen unter freiem Himmel darf die Anzahl der Teilnehmer 25 Personen nicht überschreiten.
Eheschließungen: Bei Eheschließungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel darf die Gesamtanzahl der Teilnehmer 25 Personen nicht überschreiten.
Wochenmärkte und andere Märkte: Das Aufstellen sämtlicher Verkaufs-, Tausch- oder Ausstellungsstände auf Wochenmärkten ist untersagt. Verkaufsstände, die ausschließlich den Verkauf von Lebensmitteln anbieten, sind gestattet.
Sonstige Märkte wie Flohmärkte und Weihnachtsmärkte sind untersagt.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: Der Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist ganztägig (von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften und Läden, in Parkhäusern, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.
Aktuelle Corona-Fallzahlen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.