Mehr Kontrollen an Grubensee und Milasee

An nur einer Stelle darf am Grubensee gebadet werden. Foto: Marcel Gäding
An nur einer Stelle darf am Grubensee gebadet werden. Foto: Marcel Gäding

Kaum hat die Badesaison begonnen, sorgen sich die Behörden um die Natur. Denn in den Naturschutzgebieten rund um Grubensee und Großem Milasee gelten zahlreiche Einschränkungen, die nur wenigen bekannt sind oder die wissentlich ignoriert werden. Nun kündigen die zuständigen Stellen weitere Schritte zum Schutz von Flora und Fauna an.

Wie Magnete wirken der Grubensee bei Limsdorf und der Große Milasee nahe Kehrigk. Vor allem die ausgezeichnete Wasserqualität zieht Besucher aus den Ortsteilen, von den Campingplätzen und sogar aus ferner gelegenen Großstädten an. Manche verbringen den ganzen Tag am Wasser, einige bleiben über Nacht und machen es sich abends am Lagerfeuer bequem. Nicht selten kommt es vor, dass mit Autos direkt an den Ufern geparkt wird. Andere stellen ihre Fahrzeuge direkt an der Kreisstraße ab. Dabei befinden sich fußläufig offizielle Parkplätze in der Region.

Das Storkower Ordnungsamt ist seit zwei Jahren mit der zunehmenden Zahl der Badegäste konfrontiert – und ahndet Parkverstöße. Wie der Lokalanzeiger erfuhr, stieg die Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren von 48 im Jahr 2020 auf 89 im Jahr 2021. Hinzu kommen immer wieder Hinweise auf illegale Lagerfeuer an den Stränden, auf Wasserfahrzeuge auf den Seen oder unerlaubtes Zelten im Naturschutzgebiet. In diesen Fällen schaltet die Storkower Ordnungsbehörde die zuständige Forstverwaltung, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree oder die Polizei ein.

Die Behörden haben in der Regel entweder mit Menschen zu tun, die sich bewusst über die in entsprechenden Verordnungen geregelten Schutzvorschriften hinwegsetzen – oder die schlichtweg nicht wissen, dass sie sich in einem von zwei Naturschutzgebieten befinden. Daher hat die Untere Naturschutzbehörde nun Schilder aufgestellt, die Besucher darauf hinweisen und dafür sensibilisieren sollen, was im Naturschutzgebiet erlaubt ist und was nicht. Das Problem: Sowohl der Große Milasee als auch der Grubensee werden in sozialen Netzwerken oder in speziellen Apps immer wieder als Geheimtipps angepriesen. Die Behörden kommen mangels entsprechender Kapazitäten nur bedingt dazu, gegen solche Veröffentlichungen vorzugehen.

Das Storkower Ordnungsamt rechnet fest damit, dass es auch in diesem Jahr wieder einen großen Ansturm auf die Gewässer gibt, ist aber selbst lediglich für den ruhenden Verkehr auf öffentlichen Straßen zuständig. Dennoch sind mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Naturwacht und der Polizei sind daher mehrere Schwerpunktkontrollen vereinbart worden. Zudem kündigt das Ordnungsamt Wochenendeinsätze gegen Falschparker an. Von diesem Jahr an wird bei Bedarf ein Abschleppunternehmen hinzugezogen, um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzutransportieren. Kosten: mindestens 300 Euro plus Verwarngeld bis 55 Euro.

Mit Hilfe der neuen Schilder und der angekündigten Kontrollen will die Untere Naturschutzbehörde insbesondere gegen die „Übernutzung“ der Naturschutzgebiete vorgehen. Ziel ist es, vor allem Flora und Fauna rund um die Seen zu schützen und Schäden vor ihnen abzuwenden, heißt es. (gäd.)

 

Seen zwischen Limsdorf und Kehrigk:

Rechtsgrundlagen für den Schutz der Natur sind die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Milaseen“ sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwenower Forst“.

Das geht:

– Parken an dafür ausgewiesenen Stellen

– Baden an ausgewiesenen Stellen

 

Das geht nicht:

– Befahren des Waldes

– Parken im Wald und/ oder am Ufer

– Benutzung von Wasserfahrzeugen (dazu gehören auch Luftmatratzen, Schlauchboote, „stand up paddle“)

– Grillen und offenes Feuer

– Zelten, Ruhestörung durch zu laute Musik, übernachten im Wohnmobil

– außerhalb der Wege das Naturschutzgebiet betreten

– außerhalb von festgelegten Stellen baden, vor allem im geschützten Uferbereichen

– Hunde frei laufen lassen

– Tauchen in den Seen

– Motorsport

Zuwiderhandlungen gegen die Naturschutzgesetze können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die entsprechenden Verordnungen finden sich auf der Internetseite des Landkreises: https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbehörde/