Corona-Pandemie: wie es in den Schulen und Kitas des Landes weitergeht

Blick in ein Klassenzimmer in der Europaschule in Storkow. Foto: Marcel Gäding
Blick in ein Klassenzimmer in der Europaschule in Storkow. Foto: Marcel Gäding

Ab Mittwoch haben in Brandenburg Schulen und Kitas geschlossen. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Wer darf diese Notbetreuung nutzen? Was passiert in der unterrichtsfreien Zeit? Wichtige Antworten dazu hat die Landesregierung Sonntagabend veröffentlicht, auch die Europaschule Storkow (Mark) hat ihr Internetangebot erweitert. storkowplus.de liefert relevante Informationen im Überblick. Von Marcel Gäding.

Grundlage für die Notbetreuung ist eine Muster-Allgemeinverfügung des Landes, an der sich Landkreise, kreisfreie Städte und auch Städte und Kommunen orientieren werden.

Der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann fortgeführt werden.

Grundvoraussetzung für Notbetreuung:

  • beide Sorgeberechtigte (bei Alleinerziehenden Inhaber des Sorgerechts) arbeiten in „kritischen Infrastrukturen“ (siehe unten)
  • häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung kann nicht organisiert werden

 

Berufsfelder, die „kritischen Infrastrukturen“ zugeordnet werden:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich
  • in der stationären und teilstationären Erziehungshilfen
  • in Internaten gemäß § 45 SGB VIII
  • in der der Eingliederungshilfe
  • in der Versorgung psychische Erkrankter
  • in der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • in der Polizei
  • im Rettungsdienst
  • im Katastrophenschutz
  • in der Feuerwehr
  • in sonstigen Tätigkeiten der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
  • in der Rechtspflege
  • im Vollzugsbereich (einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche)
  • in der Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung
  • im Öffentlichen Personennahverkehr
  • in der IT und Telekommunikation
  • in der Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • in der Land- und Ernährungswirtschaft
  • im Lebensmitteleinzelhandel
  • im Versorgungswirtschaft
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung

Wer entscheidet konkret?

Welche Einrichtungen zu welchen Öffnungszeiten eine Notbetreuung anbieten, wird vom Landrat in Absprache mit der Bürgermeisterin entschieden. Sie dürfen die genannten Beschäftigungsgruppen und das Verfahren konkretisieren.

Wie geht es an den Schulen weiter?

  • Lehrkräfte sind weiter anwesend
  • schulische Veranstaltungen/ Schulfahrten sind abzusagen
  • Betriebspraktika finden nicht statt
  • Die Europaschule für die Zeit bis zu den Osterferien pro Klasse Aufgaben in digitaler Form zum Download bereitgestellt.


storkowplus.de informiert fortlaufend über weitere Maßnahmen. Im Laufe des Tages veröffentlichen wir auch konkrete Informationen für die Stadt Storkow (Mark).

Update 19.45 Uhr: alle Infos zur Notbetreuung in Storkow (Mark) auf der Webseite der Stadt!

Alle aktuellen Informationen zu Corona in Storkow (Mark) finden Sie in unserem Newsticker.

Stand dieser Information: Montag, 16. März, 19.45 Uhr